Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf von einem Händler: Auslegung und rechtliche Einordnung der Angabe „Datum der Erstzulassung lt Fzg-Brief“ in einem „verbindlichen Bestellformular“; Überprüfung erstgerichtlicher Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht und dessen Bindung an die Tatsachenfeststellungen erster Instanz