Eingruppierung – öffentlicher Dienst – Sachbearbeiter/in in der Rechtsabteilung eines Landesversorgungsamtes, der/die Vorverfahren sowie Streitverfahren erster oder zweiter Instanz bearbeitet
Rechtswidrigkeit einer nach altem Recht ergangenen Abschiebungsanordnung wegen Fehlens einer ausdrücklichen Feststellung zum Vorliegen von Abschiebungsverboten
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtvorlage der Frage, ob das Ziel einer effektiven Zuwanderungskontrolle als zwingender Grund des Allgemeininteresses eine Beschränkung der Stillhalteklausel des Art 13 EWGAssRBes 1/80 rechtfertigen könne – zudem keine Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Fehlen einer expliziten Begründung der Nichtvorlage