Asylrecht, Folgeverfahren, Änderung der Sachlage zugunsten des Betroffenen, im Drittstaat anerkannt Schutzberechtigte (Italien), Familiengründung in Deutschland, Rückkehrbetrachtung
Ablehnung eines Beweisantrags., Kein Duldungsanspruch eines bestandskräftig ausgewiesenen Ausländers wegen familiären Bindungen bei Zumutbarkeit der Wiederherstellung der Einheit der vollziehbar ausreisepflichtigen Familie im Heimatland.
erfolgreicher Eilantrag auf Familienzusammenführung in Deutschland im Wege des Dublin-Verfahrens, Anspruch gegen die Bundesrepublik, Deutschland auf Zuständigerklärung für die Bearbeitung der Asylgesuche in Griechenland aufhältiger Antragsteller (Vater, Mutter und Geschwisterkind), deren minderjährige Söhne/Brüder, 9 und 13 Jahre alt, (Abschiebeverbote festgestellt) sich in Deutschland befinden