Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Dauer eines Umgangsverfahrens entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung – zudem vorliegend kein fortbestehendes Feststellungsinteresse – verfassungsrechtliche Maßstäbe geklärt – keine weiterbestehende Beeinträchtigung des Beschwerdeführers
Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen: Auflösung einer in der Ehezeit begründeten Mitgläubigerschaft für die Rückforderung eines Darlehens
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung für Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Ablauf einer befristet angeordneten Umgangspflegschaft (§ 1684 Abs 3 S 3 BGB) – verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Entscheidung bei fehlenden Feststellungen zu Voraussetzungen des § 1684 Abs 2 BGB