(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.12.2020 III R 73/18 – Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf Kindergeld nach deutschem Recht)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.12.2020 III R 73/18 – Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf Kindergeld nach deutschem Recht)