Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit – Auslegung des Vorläufigen Europäischen Abkommens
Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken – Verschonung des Familienexistenzminimums – Staatliche Familienförderung durch finanzielle Leistungen – Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers – Kein Schutz von “Kontinuitätsvertrauen”
(Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung bei gesetzlicher Rentenversicherung des Kindes – Einzelfallbezogene Prüfung der Notwendigkeit verfassungskonform einschränkender Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG)