Kein Kindergeld für –später rechtskräftig verurteiltes– inhaftiertes und vom Studium beurlaubtes Kind – Aufhebung oder Änderung einer Kindergeldfestsetzung wegen Änderung der Verhältnisse
(In-camera-Verfahren – Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG über das ggf. an einen anderen Berechtigten ausgezahlte Kindergeld – Weigerung der Vorlage der Kindergeldakte des anderen Berechtigten durch die für diesen zuständige Familienkasse gegenüber dem FG – Vorlage der den Rechtsstreit betreffenden Akten durch die beklagte Behörde – Kindergeldverfahren unterliegt dem Schutz des Steuergeheimnisses)