Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch E-Mail hinweisen – Keine Besorgnis der Befangenheit wegen salopper Formulierungen des Richters – Darlegung einer Divergenz
Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind – Richtigstellung der Kostenentscheidung des FG – Kostenentscheidung bei Revisionseinlegung durch beide Beteiligten
(EuGH-Vorlage zur Anrechnung belgischer Familienleistungen – Anwendung von Art. 76 Abs. 1 der VO Nr. 1408/71 bei nicht gestelltem Antrag auf Leistungsgewährung im Wohnmitgliedstaat – Ermessen)