Antrag auf Vollzugsfolgenbeseitigung, Interessenabwägung, Zuständigkeit zwischen kirchlichen und staatlichen Verwaltungsgerichten, Pfarrerbesoldung, Auszahlung des Pfarrdienstwohnungsabschlags, Schadstoffbelastung der Pfarrdienstwohnung
Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen in den Besoldungsgruppen R 2 mit drei bzw vier; Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar – Frist für; Neuregelung bis 31.07.2021;
Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf hälftige Auskehr des von der vormaligen, ebenfalls verbeamteten Ehefrau bezogenen kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 Abs. 5 BBesG) – keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG bzw des Sozialstaatsprinzips