Verwaltungsrecht

Einstweilige Anordnung gerichtet auf die vorläufige Feststellung des Genesenenstatus, Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen Normadressat und Normanwender, Inzidenzprüfung einer Rechtsverordnung des Bundes

mehr lesen

Medizinrecht

Verkürzung des Genesenenstatus durch § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022.

mehr lesen

Europarecht

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkürzung des Genesenenstatus, Antrag nach § 123 VwGO, Streitiges Rechtsverhältnis, Rechtmäßigkeit von § 2 Nr. 5 SchAusnahmV

mehr lesen

Medizinrecht

Geltungsdauer des Genesenennachweises, erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten, einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt), keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar, mit hoher Wahrscheinlichkeit, Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen das Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen, Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung des Genesenennachweises

mehr lesen

Medizinrecht

Geltungsdauer des Genesenennachweises, erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten, einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt), keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar, mit hoher Wahrscheinlichkeit, Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen das Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen, Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung des Genesenennachweises

mehr lesen

Medizinrecht

Geltungsdauer des Genesenennachweises, erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten, einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt), keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar, mit hoher Wahrscheinlichkeit, Verstoß gegen Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen, Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung

mehr lesen

Medizinrecht

Vor dem 15.01.2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten sind weiterhin gültig

mehr lesen