Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Dentalimplantat“ – Vorrichtung weist eine Ausgestaltung auf, die nur in der Beschreibung funktionell durch eine bestimmte Bearbeitung umschrieben wird – hier: ein bevorzugtes, mit konkreten Parametern beschriebenen Ätzverfahren mittels Flusssäure – Heranziehung des Verfahrens zur Auslegung des im Patentanspruch verwendeten Begriffs bzw. zur Bestimmung der damit umschriebenen Struktur – Einschränkung dahingehend, dass das Patent sein eigenes Lexikon für ein derart einschränkendes Verständnis des Anspruchsmerkmals bildet und die damit verbundene Struktur ausschließlich durch das bevorzugte Verfahren bearbeitet werden sein muss – Ausschluss – zur Darlegungs- und Beweislast – anspruchsgemäße und durch „Verarmungszonen“ gekennzeichnete Oberfläche kann auch durch andere Ätzverfahren entstehen – Nichtigkeitsklägers hat weitere Verfahren zu benennen und die Resultate unter Beweis zu stellen – Beleg einer hinreichenden Vergleichbarkeit identischer Strukturen – zur Zulässigkeit eines Kategoriewechsels von einem Vorrichtungsanspruch zu einem Verwendungsanspruch
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren zur Darstellung und Lieferung von Daten an einen Nutzer eines Netzwerks“ – zur Beurteilung der Patentfähigkeit
Erhebung von Trinkwasseranschlussbeiträgen in Brandenburg bei Altfällen: Zeitpunkt für das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht und den Beginn der Frist für die Festsetzungverjährung; Heranziehung von Anliegern zur Leistung von Anschlussbeiträgen bei vor dem Jahr 2000 bestandener Möglichkeit zum Anschluss an die allgemeine Trinkwasserversorgung – Rückforderung von Trinkwasseranschlussbeiträgen