(Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Interdentalreiniger (europäisches Patent)“ – Erhebung einer Verletzungsklage durch den im Nichtigkeitsverfahren beklagten Patentinhaber, und zwar vor Erhebung der Nichtigkeitsklage – Veranlassung zur Klageerhebung besteht in der Regel auch ohne vorherige Aufforderung zum Verzicht auf das Patent – Kostenentscheidung – zur Anwendung von § 93 ZPO)
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Vorrichtung zum Erkennen einer auf einem Substrat aufzubringenden Struktur sowie geeignete Verfahren hierfür“ – zur Einreichung eines Hilfsantrags – zum verspäteten Vorbringen