Markenbeschwerdeverfahren – “ZENIO (Wort-Bild-Marke)/ZINIO (Gemeinschaftswortmarke)” – Beschwerdeführerin hat ihren Sitz im Ausland – Erfordernis eines Inlandsvertreters – Rüge des Mangels einer schriftlichen Vollmacht – fehlender Nachweis der wirksamen Bestellung des Inlandsbevollmächtigten – Unzulässigkeit der Beschwerde
Arglist des Bauunternehmers durch Nichtoffenbaren von Mängeln: Zurechnung der Mangelkenntnis des Poliers als Erfüllungsgehilfe; unterbliebene Ermittlung von Tatsachen durch eine Partei in erster Instanz als prozessuale Nachlässigkeit
Nichtannahmebeschluss: Vollstreckbarkeit von Entscheidung der Strafvollstreckungskammer in Maßregelvollzugssachen – aufgrund der Neuregelung des § 120 StVollzG zum 01.06.2013 keine grundsätzliche Bedeutung – zudem keine Durchsetzungsannahme, da mit Blick auf Neuregelung keine zeitnähere günstige Entscheidung erlangt werden kann