Lediglich (inzidente) Prüfung der Wirksamkeit, nicht aber der Rechtmäßigkeit, eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes in einem anderen Rechtsbehelfsverfahren
Haftung des Unfallversicherungsträgers bei Fehlern des Durchgangsarztes im Bereich der Befunderhebung und Diagnose sowie bei Fehlern bei der Erstversorgung; Bestimmung der Passivlegitimation