(Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG – Verhältnis zu § 255 HGB)
Patentbeschwerdeverfahren – „Mittel zur Verbesserung der Kraftstoffmotorenleistung“ – erstmalige Formulierung einer Wirkung eines bekannten Erzeugnisses betrifft die bekannte Brauchbarkeit – keine Schutzfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der Funktions- oder Verwendungserfindung