(Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers – Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf eine Kaufpreisforderung zugunsten einer Schwestergesellschaft – Keine notwendige Beiladung der Kapitalgesellschaft im die Einkommensteuer betreffenden Klageverfahren – Keine materielle Bindungswirkung durch § 32a KStG i.d.F. des JStG 2007)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2014 VII R 44/11 – Steuerschuldnerschaft beim Verbringen von Tabakwaren des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten in das Steuergebiet – Richtlinienkonforme Auslegung von § 19 Satz 2 TabStG 1993)