Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im Klageverfahren – Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter – Bemessung der Entschädigung nach Monaten – Anspruch auf Prozesszinsen bei zuerkanntem Geldanspruch
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 – Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen – Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte – Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter – Übertragung der Vertretung des beklagten Bundeslandes auf den Gerichtspräsidenten)