(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.07.2013 I R 82/12 – Körperschaftsteuerbefreiung und Gewerbesteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke – Nichtanwendbarkeit des Durchführungsverbots des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV)
(Ermessen des FG bei Beendigung der Verfahrensruhe und Wiederaufnahme des Klageverfahrens – Prüfung der Ermessensentscheidung durch den BFH – Keine Kostenentscheidung bei unselbständiger Zwischenentscheidung – Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG)