Eine „XY-Bau-GmbH i.G.“ kann bei einer Adressierung des Umsatzsteuerbescheides an eine „XY-Bau-GbR“ als Inhaltsadressatin hinreichend genau bezeichnet sein – GmbH i.G. als Personengesellschaft – Einwendungen gegen Haftungsinanspruchnahme der Gesellschafter einer „echten“ bzw. „unechten“ Vorgesellschaft
(Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens – Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus)
Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung – Fehlende Weiterführung des Namens des übernommenen Unternehmens unschädlich