(Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung – Verfahrensruhe bei Bezugsverfahren vor dem EGMR – Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage – Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern – Keine Verwerfungskompetenz des EGMR)
(Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO, soweit die Gewinnausschüttung und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in unterschiedlichen Feststellungsbescheiden berücksichtigt worden sind – Zuordnung der Anteile an einer Betriebsgesellschaft bei Vorliegen einer doppelten Betriebsaufspaltung – Kein Zuordnungswahlrecht bei Bilanzierungskonkurrenz – Auslegung eines Verwaltungsaktes durch das Revisionsgericht – Zeitraumbezogene Bindungswirkung des § 110 Abs. 1 FGO – (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 15.08.2012 als NV-Entscheidung abrufbar))