Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung – Bindungswirkung der Bescheinigung nach dem Formular E 101 – Überprüfung der Richtigkeit der bescheinigten Angaben – Auflösung einer Anspruchskumulierung
(Kindergeldanspruch einer nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerin, wenn sich im Revisionsverfahren Hinweise auf eine türkische Staatsangehörigkeit ergeben)
Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung