(Anwendung des § 127 AO bei Verfahrensrüge wegen sachlicher Zuständigkeit – Verbandsmäßige Zugehörigkeit des Finanzamts – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei verdeckter Gewinnausschüttung wegen Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften)
Zweck der mündlichen Verhandlung – Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung der wegen Vorlage weiterer Belege begehrten Vertagung – Kein plötzlicher Vorsteuerabzug ohne Rechnung
Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR – keine neue Form der Gewinnermittlung – Unterscheidung zwischen Verwaltungsakt und bloßer Vorbereitungshandlung – Umstellung auf maschinell unterstützte Formen der Veranlagung – Parlamentsvorbehalt im Steuerrecht