(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.10.2011 X R 48/09 – Nichtabziehbarkeit von Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen als Sonderausgabe – Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten – Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung – Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG und des Art. 103 Abs. 1 GG)
(Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten – Verletzung von Mitwirkungspflichten – Zulässigkeit des Antrages auf Erhebung eines Zeugenbeweises – Ablehnung erheblicher Beweisanträge – Ermittlungspflicht – Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO – Schätzungsmethode bei Depotgebühren – Keine Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG)
Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer Spielbank – Keine umsatzsteuerrechtliche Nebenleistung – Keine Missachtung unionsrechtlicher Vorgaben
Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Bescheids – Sonstige Einkünfte bei Vermietung eines einzelnen Pkw an eine bestimmte Person
(Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG – Abgeltung des Risikos der Rückzahlung zugeflossener Vorsteuererstattungsbeträge – Bindung an die Beurteilung des FG)