Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Rechtsschutzanspruch (Zugang zu Gericht) einerseits und dem rechtsstaatlichen Aspekt der Rechtssicherheit andererseits im Hinblick auf die Handhabung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 7b ZPO (hier: iVm § 153 VwGO) – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Abweisung einer Restitutionsklage bzgl der Planfeststellung für einen Verkehrsflughafen nach Änderung der ursprünglich prognostizierten Flugverfahren (Flugrouten)
Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages in Bezug auf den sogenannten „VW-Abgasskandal“ nach einvernehmlicher Durchführung eines Software-Updates