Erfolgreicher Antrag des Nachbarn nach § 80a Abs. 3 VwGO: Das Maß der baulichen Nutzung in einem (Änderungs-)Bebauungsplan war drittschützend (“subjektiv-rechtlich aufgeladen”)
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen mit unangemessen verkürzter Auslegungsfrist zu Stande gekommenen Bebauungsplan, der zudem hinsichtlich der Festsetzungen der baulichen Höhe nicht hinreichend bestimmt ist und an einem Ermittlungs- und Bewertungsdefizit leidet.