Hemmung der Feststellungsverjährung bei Prüfung eines Gesamtobjekts (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 02.09.2015 als NV-Entscheidung abrufbar)
(Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der Anzeigepflicht eines Notars – Rückerwerb von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft als Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs – Anwendbarkeit von § 16 Abs. 5 GrEStG zulasten des Rückerwerbers)