Vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Vollstreckungsmaßnahmen nach Vollstreckungsankündigung aufgrund Vollstreckungsersuchen einer österreichischen Behörde
(Zum Verhältnis einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Feststellung von dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften sowie zum Merkmal der Tatsache i.S. von § 173 AO)