Strafverurteilung von Jugendlichen und Heranwachsenden wegen Mordes: Mordmerkmal der Grausamkeit bei Verbrennen des Tatopfers; Annahme besonders schwerer Schuld in den Urteilsgründen
Nichtannahmebeschluss: Zur Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen gem §§ 163b, 163c StPO gegenüber Teilnehmern einer Demonstration bei Unfriedlichkeit einer Minderheit von Versammlungsteilnehmern – ggf Entbehrlichkeit eines konkreten Tatverdachts bei Vorgehen gegen Gruppe, aus deren Gesamtauftreten sich ein Verdacht auch gegen einzelne Gruppenmitglieder ergibt – hier: sog „Blockupy“-Proteste – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen polizeiliche Maßnahmen (Abspaltung und Einkesselung des unfriedlichen Teils des Protestzugs, Identitätsfeststellung)