Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Feststellung des Erfüllens der Zugangsvoraussetzungen, Bezeichnung von Studiengängen im Gesetz, Anerkennung weiterer Studiengänge im Verwaltungsvollzug, Selbstbindung der Verwaltung, Masterstudiengang „Forschung und Entwicklung in der Erziehungswissenschaft“