Patentbeschwerdeverfahren – “Dynamoelektrische Maschinen und Statoren mit vielen Phasen, bei denen Phasenwicklungen aus unterschiedlichen Leitermaterialien ausgebildet sind” – zur erfinderischen Tätigkeit – Das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit kann nicht mit der Inkaufnahme von Nachteilen einer Lösung begründet werden, die sich in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt, sofern mit der vermeintlichen Erfindung demgegenüber keine Verbesserung eintritt
Patentbeschwerdeverfahren – zum Austausch irrtümlich eingereichter Unterlagen – zur Frage der Verschiebung des Anmeldetages, wenn die ursprünglich eingereichten Unterlagen die Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetages begründen