Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Gefährlichkeitsprognose; Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten
Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Unsachliche Beeinflussung der Verbraucher bei der Werbung eines Optikers für eine “kostenlose Zweitbrille”; Mengenrabatt beim Kauf gleicher Waren – Kostenlose Zweitbrille
Sozialversicherungspflicht – geringfügige Beschäftigung – Zeitgeringfügigkeit – keine regelmäßige Beschäftigung – zeitlich unregelmäßige Arbeitseinsätze – keine Abrufbereitschaft – keine Vorhersehbarkeit – unterschiedliche Anlässe – kein erkennbarer Rhythmus – keine strukturelle Ausrichtung des Betriebs auf den Einsatz von Aushilfskräften – keine Bindungswirkung der Geringfügigkeitsrichtlinien für die Gerichte
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 9 Abs 3 oder grundrechtgleicher Rechte durch arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die gewerkschaftlichen Aufruf zu einer streikbegleitenden „Flashmob-Aktion“ für zulässig halten