Nichtannahmebeschluss: Wohnungsdurchsuchung wegen des auf kriminalistische Erfahrungssätze gestützten Verdachts des fortdauernden Besitzes kinderpornografischer Schriften begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken – zudem keine Verletzung des Richtervorbehalts (Art 13 Abs 2 GG) bei wörtlicher Übernahme eines für den konkreten Einzelfall begründeten staatsanwaltlichen Entwurf einer Durchsuchungsanordnung