Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben – Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs – Lieferung von Mobiltelefonen von Italien nach Österreich unter Verwendung einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Erwerber – Kein Vorsteuerabzug des Abnehmers – Änderung der Bemessungsgrundlage – Nachweis der Besteuerung im anderen Mitgliedstaat – Ermittlung von Sinn und Zweck einer Norm durch die Rechtsprechung
(Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft – Keine Mitunternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht – Klagebefugnis – Prozesskostenhilfe – Teilweise Ablehnung i.S. des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO bei AdV gegen Sicherheitsleistung)
Innergemeinschaftlicher Erwerb; Vorsteuerabzug – Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs – Behauptete Lieferung von Mobiltelefonen von Italien nach Österreich – Verwendung einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Erwerber – Kein Vorsteuerabzug des Abnehmers – Verminderung der Bemessungsgrundlage – Nachweis der Besteuerung im anderen Mitgliedstaat
(Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO bei hinreichendem Vollstreckungsschutz durch das Zivilrecht – Aufnahme eines aufgrund der Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens)