(Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Abgrenzung von Tatvollendung und Versuch; notwendige tatrichterliche Feststellungen zum Eintritt des Verkürzungserfolges)
Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung – Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährung – Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem oder auslaufendem Recht