(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
(Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als steuerbarer Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG und Anzeigepflicht – Bindung des BFH an die Auslegung von Willenserklärungen – unsubstantiierte Beweisanträge – Gegenstand der gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG)
Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig – Diskriminierung von Frauen – Fehlende „Förderung der Allgemeinheit“ – Schutzbereich des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgesellschaften – Keine Gleichheit im Unrecht – Schutz nach der EMRK