(Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Keine Berücksichtigung von Scheidungsfolgekosten – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.03.2016 VI R 38/13)
(Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Keine Berücksichtigung von Scheidungsfolgekosten – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.04.2016 VI R 15/15)
(Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens – Anwendungsbereich der in Art. 6 Abs. 1 EMRK enthaltenen Gewährleistungen)
Inanspruchnahme von Sonderkonditionen im Rahmen des sog. Behördenleasings – Bewertung des aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Vorteils bei Zurechnung des vom Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer