(Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 und der „Verschonungsregelung“ des § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2015 II R 46/13 – Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im Falle einer Steuerhinterziehung durch den Erblasser)
Haftung für nicht abgeführte Abzugsteuer einer beschränkt steuerpflichtigen Konzertagentur – Mitwirkungspflichten der Beteiligten bei Auslandssachverhalten