Umsatzsteuerliche Kürzung des Entgelts bei Forderungsverzicht oder bei Absehen von Beitreibung aus privatem Anlass – Steuerfreiheit der Übertragung einer auf Geld gerichteten Forderung
(Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG – Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten)