(Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 155 FGO i.V.m. § 78b ZPO – Kein Vertretungszwang – Auslegung von Rechtsbehelfen – Gerichtsgebühren)
Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für die Gesamtumsatzprognose für die Besteuerung von Kleinunternehmer bei unvorhergesehener Geschäftserweiterung während des Kalenderjahres, Berücksichtigung fehlender Deutschkenntnisse und ausländischer Wurzeln des Lieferers bei Feststellung der Bösgläubigkeit des Unternehmers