(PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ 578 ZPO) – Rechtsfehler und Tatsachenfehler sind keine Wiederaufnahmegründe)
Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach bestandskräftigem Urteil, Unterschriftserfordernis von Urteilen, Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde
Ausfuhrerstattung: Kein Nachreichen von Erstattungsunterlagen nach Ablauf der Vorlagefrist auch bei noch nicht abgeschlossenem Antragsverfahren – Sanktion wegen in unzutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung