Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie; Zurechnung eines von einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft aufgenommenen, der Immobilienfinanzierung dienenden Anschaffungsdarlehens nach Beendigung der Gesellschaft – Sog. „Surrogationsbetrachtung“ und Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung
(Erlass einer Kapitalertragsteuerfestsetzung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung – Kein Widerruf und keine Anfechtung eines Verzichts nach § 90 Abs. 2 FGO)