(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 72/12 – Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei befristeter Versetzung des Arbeitnehmers an eine andere betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers)
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminsverlegung – Keine Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit durch Diagnosekürzel in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung