Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer keine Kapitalertragsteuer bei obligationsähnlichen Genussrechten – Anfechtung einer Kapitalertragsteueranmeldung durch den Vergütungsgläubiger (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt. Sie war seit dem 24.4.2013 als NV-Entscheidung abrufbar.)