Abtretung der Besserungsanwartschaft auf eine Gesellschafterforderung an einen Anteilserwerber im Rahmen eines sog. Mantelkaufs nicht missbräuchlich – Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs – Einwendungen im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Folgebescheid
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.07.2012 IV R 39/09 – Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines nach einem Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters)
Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeitende, in Frankreich wohnende Grenzgängerin – Kassenstaatsprinzip – Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts