(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11 – Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben – Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung – Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher Befangenheit des Zeugen – Nachträgliches Ausstellen eines Gefälligkeitsbelegs)
(Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit – Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF – Informationspflichten bei Regierungswechsel)
(Antidumpingzoll: Erstreckung der Antidumpingmaßnahme auf andere Waren im Wege der Interimsüberprüfung – Gültigkeit der VO Nr. 500/2009 – Einheitlicher Antidumpingzoll für Waren unterschiedlicher Beschaffenheit – Prüfung der Nichtigkeit einer Antidumpingverordnung – Auslegung einer Unionsvorschrift)
Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung – Darlegung von Verfahrensmängeln: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten – Bestimmung des Rechtswegs für Einwendungen gegen Lohnkirchensteuer im Bundesland Rheinland-Pfalz – Darlegung eines erheblichen Rechtsanwendungsfehlers bei Schätzungen