(Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO, soweit die Gewinnausschüttung und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in unterschiedlichen Feststellungsbescheiden berücksichtigt worden sind – Zuordnung der Anteile an einer Betriebsgesellschaft bei Vorliegen einer doppelten Betriebsaufspaltung – Kein Zuordnungswahlrecht bei Bilanzierungskonkurrenz – Auslegung eines Verwaltungsaktes durch das Revisionsgericht – Zeitraumbezogene Bindungswirkung des § 110 Abs. 1 FGO – (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 15.08.2012 als NV-Entscheidung abrufbar))
(Kein Abzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten Schulgeldes – Freizügigkeitsabkommen und EWR-Abkommen – Anwendbarkeit von Grundfreiheiten des EG-Rechts im Verhältnis zu Drittstaaten – Prüfungsmaßstab bei Betroffensein mehrerer Grundfreiheiten – § 52 Abs. 24a EStG und das Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 GG)
(Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer Steuerbescheide – Unionsrechtskonforme Auslegung – Keine Bescheidänderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei grobem Verschulden – Sorgfaltspflicht des Steuerberaters – „Berücksichtigung“ eines bestimmten Sachverhalts und „Widerstreit“ i.S. von § 174 Abs. 1 AO – Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsankommen)
Kein Sonderausgabenabzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten Schulgeldes – Freizügigkeitsabkommen und EWR-Abkommen – Anwendbarkeit von Grundfreiheiten des EG-Rechts im Verhältnis zu Drittstaaten – Prüfungsmaßstab bei Betroffensein mehrerer Grundfreiheiten