(Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 Satz 2 AO – Überwiegen der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei eingeschränktem Verlustausgleich)
Ergänzungsbescheid zur nachträglichen Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben – Geringe Beteiligung an der Komplementär-GmbH als notwendiges Sonderbetriebsvermögen
(Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte ohne steuerrechtliche Bedeutung – Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG – Rechtskontinuität – Keine Übernahme der entwickelten Maßstäbe auf Einkünfteermittlung nach Einführung der Abgeltungssteuer)