(Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz)
Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses – Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung – Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage
Kein Abzug der vermögenswirksamen Leistungen und der Prämien für eine private Haftpflichtversicherung bei der Grenzbetragsberechnung – ebenso kein Abzug der Lohnsteuer und Kirchensteuer des Kindes – Ausgestaltung des Grenzbetrages als Freigrenze ohne Übergangs- oder Härtefallregelung verfassungsgemäß
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.9.2011 III R 64/08 – Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes)