Bestimmungen des AktG oder GmbHG sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des BGH sind nicht maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 24.03.2011 VI R 11/10 – Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern – Bewertung der unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung für Soldaten in Kasernen mit Sachbezugswert)