(Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei nachträglichem Richtigstellen der unrichtigen Angaben – Fall von geringer Bedeutung – anhängige Verfahren im Sinne von Art. 97 § 1 Abs. 7 EGAO)
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Zinsaufwand für die Finanzierung eines Warenlagers bei Betriebseröffnung – Ergänzende Rechtsfortbildung durch Gerichte – Voraussetzungen für eine teleologische Extension – Schätzung von Überentnahmen zulässig
Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast – Aufhebung der Vorentscheidung wegen Fehlens ausreichender Feststellungen – Übernahme der Kosten für private Reisen des Arbeitnehmers als (Lohn-)Aufwand beim Arbeitgeber – Zweifel an Rechtmäßigkeit der Pauschbeträge für Übernachtungskosten
Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung – Zeitpunkt einer Gewinnverwirklichung – Bewertung von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen – Keine Aktivierung einer Pensionsanwartschaft bei fehlender Betriebsvermögenseigenschaft
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.03.2011 X R 28/09 – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Keine ungekürzte Abziehbarkeit der Schuldzinsen für die Finanzierung vom Umlaufvermögen)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller BFH-Rechtsprechung zu einzelnen Teilproblemen – Recht des Insolvenzverwalters auf Ausübung des Veranlagungswahlrechts in der Insolvenz eines Ehegatten – Sachgerechtigkeit des Ehegattensplittings